Wüstensafaris

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AGB Drucken E-Mail

Anmeldung, Reisebestätigung.

Bei der schriftlichen (E-Mail, FAX) oder mündlichen Anmeldung bei Safari Dive Tours bietet der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verbindlich an, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Safari Dive Tours zustande.

Zahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung sind für jeden Reisenden 30 % des Reisepreises zu zahlen. Zahlungsverzug berechtigt Safari Dive Tours zur Stornierung der Buchung. Der verbleibende Rechnungsbetrag wird fällig, wie im Einzelfall aus den Buchungsbestätigungen ersichtlich.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Safari Dive Tours sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Safari Dive Tours.

Leistungsänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von Safari Dive Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wie z.B. bei Tauchsafaris kurzfristige gesetzliche Auflagen für Routenänderungen, oder Routenänderungen bedingt durch Wind und Welle bzw. nichtvorhersehbare technische Probleme.

Preisänderungen:

Safari Dive Tours ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn die erhöhten Kosten zum Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Währungsschwankungen Euro/Dollar, oder gesetzliche Änderungen, wie Visakosten, Preisänderungen von Tauchgenehmigungen oder Hafengebühren.

Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit seines Rücktritts ist der Zugang seiner Erklärung bei Safari Dive Tours maßgeblich. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Safari Dive Tours angemessenen Ersatz für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Pauschal gelten folgende Stornogebühren bei Einzel- und Vollcharterbuchungen für jeden angemeldeten Teilnehmer unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitpunkts : 

  • ab Buchungsdatum = 30% des Reisepreises
  • vom 90. - 31.Tag vor Reiseantritt = 75% des Reisepreises
  • ab 30 Tag vor Reiseantritt = 100% des Reisepreises

Bei der Berechnung der Stornogebühren werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Safari Dive Tours behält sich das Recht vor, Gebühren, die bereits vor Ort angefallen sind, in Rechnung zu stellen. Bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit. Bis zum 15.Tag vor Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisevertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Safari Dive Tours kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Teilleistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Seekrankheit) nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Eine Kündigung seitens Safari Dive Tours oder des Kunden aufgrund nichtvorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Streik, Havarien u.s.w.) ist möglich, wenn die Reise dadurch erheblich erschwert, gestört oder beeinträchtigt würde. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Safari Dive Tours für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Rücktritt und Kündigung durch die Safari Dive Tours

Safari Dive Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • ohne Einhaltung einer Frist
    Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Safari Dive Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Safari Dive Tours, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge.
  • bis 2 Wochen vor Reiseantritt
    Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Safari Dive Tours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung auf die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Reiserücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Beschränkte Haftung der Safari Dive Tours

Safari Dive Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der eigenen Leistungsbeschreibungen
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
  • die vertragliche Haftung von Safari Dive Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Kunde und Reise beschränkt, insoweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde.
  • Safari Dive Tours haftet nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Flug von/nach Ägypten).

Das Tauchen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Safari Dive Tours empfiehlt jedem Kunden, seinen Versicherungsschutz für Personen- und Schachschäden vor Anreise zu überprüfen.

Anspruch auf Einzelkabine

Dieser Anspruch ist nur berechtigt, wenn der Reisende ausdrücklich eine Einzelkabine gebucht und gegen Aufpreis bezahlt hat. Bei Buchung eines Platzes in einer Doppelkabine besteht kein Anspruch auf gleichgeschlechtliche Belegung oder auf eine Einzelkabine.

Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Safari Dive Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie eine unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Diese Ersatzleistung(en) kann der Reisende nur ablehnen, wenn dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht mehr gewährleistet ist.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen zu deren Behebung mitzuwirken und sie gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten gerechnet ab dem Tag des vereinbarten Reiseendes.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand

Klagen gegen Safari Dive Tours sind an den Gerichtsstand in Hurghada, Red Sea, Ägypten, zu richten.